Veranstaltungsdatum & Uhrzeit: 18. März 2009 / 18:00 Uhr
Veranstaltungsort: Feuer- & Rettungswache Hameln & Firma MEWA (Hameln)
Veranstaltungsart: Lehrgangsprüfung & -abschluss
27 neue Brandschützer dürfen die Kameraden der 12 Ortsfeuerwehren der Stadt Hameln nun in ihren Reihen begrüßen. 8 weibliche und 19 männliche Teilnehmer nahmen am Truppmann-Lehrgang Teil I teil, welcher vom 26. Januar bis zum 18. März 2009 auf der Feuer- & Rettungswache Hameln sowie auf dem Gelände der Hamelner Stadtwerke stattfand.
Der Unterricht in theoretischer und praktischer Form umfasst laut Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) 54 Unterrichtsstunden und einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs. Die Ausbildung des Lehrgangs in Hameln zählte allerdings 12 zusätzliche Unterrichtseinheiten, so dass die Teilnehmer eine Gesamtzahl von 82 Stunden Ausbildung genossen.
Die Ausbildung, die dreimal die Woche (Montag, Mittwoch & Samstag) stattfand, beinhaltete theoretische Themen wie Rechtsgrundlagen, Organisation, Verbrennungsvorgänge, Löschmittel & -taktiken, Fahrzeug- & Gerätekunde und Unfallverhütungsvorschriften. In der praktischen Ausbildung wurde Dinge wie die Handhabe von tragbaren Leitern, das vorbringen eines Löschangriffs, Retten & Selbstretten und vieles mehr gelehrt.
Am letzten Tag der praktischen Ausbildung fand eine Abschlussübung auf einem landwirtschaftlichen Hof in der Hamelner Ortschaft Hilligsfeld statt, welche zwar keinen direkten Prüfungscharakter hat, aber jedoch Aufschluss über das Anwenden des Erlernten geben soll.
Am 18. März 2009 führten dann der Kreisbrandmeister Frank Wöbbecke und der Kreisausbildungsleiter Kai Leinemann die schriftliche und mündliche Prüfung in der Räumen der Feuer- & Rettungswache durch. Im Anschluss an die Prüfung fand ein gemütlicher Abschluss in der Kantine des Textil-Servive-Unternehmens MEWA (Hameln) statt.
Neben abschließenden Grußworten der Funktionsträgern von Stadt- & Kreisfeuerwehr fand Stadtausbildungsleiter dankende Worte an all diejenigen, die der Truppmann-Ausbildung mit Rat und Tat (in Theorie & Praxis) zur Seite standen und wünschte dem Neu-Brandschützern „immer ausreichend Wasser am Strahlrohr“.
Auszug aus der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr)
2.1.1 Truppmann Teil 1 (Grundausbildungslehrgang)
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.
2.1.2 Truppmann Teil 2
Ziel der Truppmannausbildung Teil 2 ist die selbstständige Wahrnehmung der Truppmannfunktion im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung standortbezogener Kenntnisse.