Freiwillige Feuerwehr Hameln

Feuerwehr-Rettungsdienst rettet junge Frau aus Lebensgefahr

Notarztwagen, Drehleiter und Rettungshubschrauber im Einsatz
Datum/Uhrzeit:
24.06.2004 ab 15.14 Uhr
 
Objekt:
Wohnhaus in Hamelns Nordstadt
 
Lage:
Eine junge Frau schwebte aufgrund eines außergewöhnlichen internistischen Notfalls in akuter Lebensgefahr.
Ihre Atmung hatte schon ausgesetzt, als ein Bekannter sie um 15.14 Uhr fand.
Er rief den Notruf und bekam bereits am Telefon überlebenswichtige Hinweise vom Disponenten der Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hameln zur Ersten Hilfe. Erst wenige Wochen zuvor war genau dieser Leitstellendisponent in einem Seminar auf den aktuellsten Stand gebracht worden, wie man medizinischen Laien schnell und unkompliziert lebensrettende Handlungen am Telefon erläutert.
Bereits um 15.19 Uhr trafen Rettungswagen (RTW) und Notarzt (NEF) am Unglücksort ein und um 15.34 Uhr erfolgte die Nachalarmierung der Drehleiter (DLK 23-12) sowie eines Rettungshubschraubers, nachdem der lebensbedrohliche Zustand der Patientin vom medizinischen Fachpersonal stabilisiert werden konnte. Mit Hilfe der Drehleiter wurde die beatmete Patientin über die Krankentragenhalterung aus einem Fenster des engen Dachgeschosses evakuiert und mit dem RTW-Feuerwehr zum nahegelegenen Hubschrauberlandeplatz verbracht, von wo aus sie mit dem RTH "Christoph 4" (Hannover) zur Notoperation in die Medizinische Hochschule Hannover geflogen wurde.
 
Einsatzschwerpunkte:
  • Hinweise zur Ersten Hilfe am Notruf-Telefon
  • Wiederherstellung & Sicherung der Vitalfunktionen durch RTW/NEF
  • Evakuierung der Patientin aus dem engen Dachgeschoß mittels Krankentragenhalterung der DLK 23-12
  • Überführung der Patientin in eine Spezialklinik durch Hubschraubertransport

 
Eingesetzte Kräfte:
  • Hauptberufliche Wachbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Hameln mit
    RTW 1, DLK 23-12 und KdoW-BvD
  • Notarzteinsatzfahrzeug Hameln (NEF) des Landkreises Hameln-Pyrmont
  • Rettungshubschrauber "Christoph 4" MH Hannover

 
Einsatzleiter:
Brandamtmann Wilhelm Scharenberg
 
Anmerkung:
Aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht (§ 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes) werden weder der genaue Einsatzort, noch der exakte medizinische Notfall oder aber Patienteninformationen in diesem Bericht definiert. Bitte haben Sie für diese Massnahme Verständnis.
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Donnerstag, 24.06.2004
Fotos:
 
Die Patientin wird an den RTH


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