Jugendflamme

 
Die Jugendflamme ist ein Ausbildungsnachweis in Form eines Abzeichens für Jugendfeuerwehrmitglieder und wird in drei Stufen unterteilt.
Sie soll unter anderem den Jugendfeuerwehrwarten als Ausbildungshilfe dienen und als zusätzliche Möglichkeit, den Mitgliedern der Jugendfeuerwehren feuerwehrtechnisches und allgemeines Wissen zu vermitteln.
Als Zeichen des Erreichen des Ausbildungsziel erfolgt eine Abnahme und bei Bestehen ein Verleihung eines besonderen Abzeichens. Das Abzeichen wird auf der linken Brusttasche des Übungsanzuges getragen und darf auch nach Übertritt in die Einsatzabteilung am Dienstanzug weiter getragen werden. Die Jugendflamme besteht aus drei verschiedenen Abzeichen gleicher Form mit unterschiedlichen Flammenfarben.



Jugendflamme Stufe 1

Jugendflamme der Stufe I



Die Jugendflamme der Stufe I kann mit ab dem 10. Lebensjahr erlangt werden. Die Abnahme erfolgt auf Ortsebene durch den Jugendfeuerwehrwart an einzelnen Mitgliedern.


Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:
  • Zusammensetzung des Notrufes
    Wo? Was? Wie viele? Welche? Warten! Ruf 112
    Durchführung als praktisches Beispiel.
  • Anfertigung von drei Knoten oder Stichen
  • Durchführung von 3 einfachen feuerwehrtechnischen Aufgaben
    • Schlauchausrollen
    • Handhabung eines Verteilers
    • Handhabung eines Mehrzweckstrahlrohres
    • Aufsuchen eines Unterflurhydranten mittels Hinweisschildes
    • Sanitätsgerät aus dem Fahrzeug holen und bereitstellen
    • Eine Aufgabe aus sportlichem, kulturellem, musikalischem, kreativem, sozialem oder ökologischem Bereich




Jugendflamme Stufe 2

Jugendflamme der Stufe II

 
Die Jugendflamme der Stufe II kann ab dem 13. Lebensjahr erlangt werden. Die Abnahme kann auf Orts- oder Kreisebene erfolgen. Abnahmeberechtigte sind der Kreisjugendfeuerwehrwart (KJFw) oder Fachbereichsleiter Wettbewerbe (FBL). Die Mannschaftsstärke darf beliebig gewählt werden, die Abnahme ist einzeln oder zu mehreren möglich.

Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:
  • Feuerwehrwissen:
    • Fahrzeug- und Gerätekunde
    • Fahrzeug absichern
  • Feuerwehrtechnik:
    • Standrohr setzen und spülen
    • Kuppeln zweier B-Druckschläuche
    • Improvisierter Wasserwerfer
  • Sport und Spiel
    sportlicher und spielerischer Charakter, z.B. Dorfrallye, Olympiade (während eines Zeltlagers oder einer Kreisveranstaltung)




Jugendflamme Stufe 3


Jugendflamme der Stufe III

 
Die Jugendflamme der Stufe III kann erst nach dem Bestehen der Leistungsspange (in der Regel mit dem 15. Lebensjahr) erlangt werden. Die Abnahme Kreisebene durch den Kreisjugendfeuerwehrwart, FBL Wettbewerbe oder einen Abnahmeberechtigten der DJF. Die Starke der Mannschaft ist wiederum beliebig und auch einzeln möglich.

Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:
  • Feuerwehrtechnik
    • Schaumangriff
    • Wasserförderung über simulierten Graben
  • Erste Hilfe
    Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs jedes Teilnehmers und die Lösung eines Fallbeispiels
  • Themenarbeit (Einzel- oder Mannschaftsleistung)
    öffentlichkeitswirksam, z.B. Bildwand, Theaterstück
  • Leistungsspange
    Der Nachweis über eine erfolgreiche Leistungsspangenabnahme der einzelnen Bewerber muss vorliegen.


Anmerkung zur Jugendflamme der Stufe III


In der Stadt Hameln werden die Abnahme und die Verleihung der dritten Stufe nicht durchgeführt.
Die Jugendfeuerwehren der Stadt Hameln sehen die Leistungsspange weiterhin als die höchste Auszeichnung der Deutschen Jugendfeuerwehr an. Da diese aber für die Jugendflamme Stufe III vorausgesetzt wird, wird die Stellung der Leistungsspange untergraben.
Daher wurde sich gegen die Jugendflamme Stufe III ausgesprochen.

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